Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das unter der Domain www.futurescanvas.com dargestellte und auch abrufbare Angebot „Futures Canvas“ ist eine digitale Plattform, mittels der Kunden wie z.B. UnternehmerInnen und Unternehmen, Stiftungen und Einrichtungen der öffentlichen Hand (im Folgenden einheitlich „Kunden“, wobei insofern der Einfachheit halber, insbesondere im Sinne der besseren Lesbarkeit, das generische Maskulinum verwendet wird, gemeint sind dabei daher – soweit es natürliche Personen betrifft - immer alle Geschlechter) die Möglichkeit haben, online Zukunftsgestaltungswettbewerbe unter Beteiligung einer großen Anzahl teilnehmender Stakeholder (im Folgenden die „Teilnehmenden“) durchzuführen.
Hierzu wird den Kunden mit Futures Canvas die Möglichkeit geboten, eine Webseite zur Durchführung eines Wettbewerbs, entweder in Form einer Unterseite auf der Website von Futures Canvas oder, aufgrund individueller Vereinbarung, in Form einer eigenen Webseite des Kunden, (eine „Wettbewerbsseite“) in Betrieb zu nehmen, mittels einer solchen Wettbewerbsseite eigene Wettbewerbe unterschiedlicher Konfiguration durchzuführen und Zusammenfassungen von Meinungs-, Ideen- und- Bewertungsbeiträgen der Teilnehmenden zu erhalten. Überdies haben Kunden auf Futures Canvas die Möglichkeit, eine Vermittlung der Teilnahme von Experten an den von den Kunden veranstalteten Wettbewerben in Anspruch zu nehmen.

Anbieter und Betreiber von Futures Canvas ist die STATE Experience Science GmbH, Schönstedtstr. 7, 12043 Berlin (im Folgenden „STATE“ oder auch „wir“ bzw. „uns“).
Für dieses Angebot und die Geschäftsbeziehungen und Rechtsverhältnisse, die diesbezüglich zwischen uns und den Kunden bestehen, finden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) Anwendung.

1. Geltung dieser AGB

1.1. Wir erbringen Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB in Verbindung mit dem der jeweiligen Buchung des Kunden zugrunde liegenden Angebot von STATE. Sofern er seine Zustimmung zur Geltung dieser AGB nicht ausdrücklich erklärt, erklärt der betreffende Kunde diese mit der Buchung eines Produkts bzw. einer Leistung (nachfolgend einheitlich „Produkt“/„Produkte“), das bzw. die Kunden über Futures Canvas angeboten wird, spätestens jedoch mit seiner Registrierung für die Nutzung eines Produkts.
Sofern in einem Produktangebot auf Futures Canvas Bestimmungen getroffen werden, die im Widerspruch zu Regelungen in diesen AGB stehen, so gehen die Bestimmungen in dem Angebot im Zweifelsfall insoweit vor. Anderweitige Vereinbarungen, aufgrund derer von den Regelungen dieser AGB abgewichen werden soll, sollen schriftlich festgehalten werden.

1.2 Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen uns und Kunden, soweit diese als Unternehmer im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), also in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, oder als juristische Personen öffentlichen Rechts handeln und Gegenstand dieser Geschäftsverbindung das eingangs bezeichnete Leistungsangebot von STATE ist.
Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung insoweit auch für künftige Vertragsverhältnisse zwischen den Kunden und uns, selbst wenn wir uns hierauf nicht erneut ausdrücklich berufen und die AGB nicht nochmals ausdrücklich in das betreffende Vertragsverhältnis einbezogen werden.

1.3 Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden werden nur dann in einen Vertrag zwischen uns und dem Kunden einbezogen, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Erfolgt auf diesem Wege eine wirksame Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, so bleibt die Fortgeltung dieser AGB davon unberührt. Soweit Regelungen von wirksam einbezogenen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden im Widerspruch zu Regelungen dieser AGB stehen, sollen im Zweifel die Regelungen dieser AGB Anwendung finden.
Im Übrigen sind allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden für uns unverbindlich, auch wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen oder der Kunde erklärt, nur unter Einbeziehung seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertrag durchführen zu wollen.

2. Vertragsschluss über den Erwerb von Produkten

2.1. Die Buchung unserer Produkte und die diesbezügliche Zahlungsabwicklung erfolgt mittels der E-Commerce-Plattform Shopify, ein Angebot der Shopify International Limited (Victoria Buildings, 2. Etage, 1-2 Haddington Road, Dublin 4, D04 XN32, Irland).

Die Buchung kann entweder über die Website des Shopify-Shops von Futures Canvas oder durch Anklicken eines auf der Futures Canvas-Website in Bezug auf ein bestimmtes, dort angebotenes Produkt eingebundenen „Kaufen“-Buttons eingeleitet werden. Bei Verwendung eines auf der Futures Canvas-Website eingebundenen „Kaufen“-Buttons öffnet sich ein Pop-Up Fenster, über das die Verbindung zu der Shopify-Plattform hergestellt und die Buchung und die entsprechende Zahlung ausgelöst werden können (der so genannte „Checkout“). Bei einer Buchung über die Website des Shopify-Shops von Futures Canvas erfolgt die Abwicklung des Checkout-Prozesses über die Website des Shopify-Shops von Futures Canvas.

Mit Abschluss des Checkout-Prozesses bucht der Kunde das betreffende Produkt verbindlich, indem er auf dem Wege das entsprechende Angebot von STATE auf Abschluss eines Vertrags über den Erwerb des Produkts verbindlich annimmt. Den Checkout-Prozess schließt der Kunde dadurch ab, dass er, sofern verfügbar, den „Express Checkout“-Button oder den mit „Jetzt bezahlen“ bzw. „Pay now“ oder sinngemäß bezeichneten Button zur Auslösung der Zahlung mittels des ausgewählten Zahlungsanbieters anklickt.

2.2 Der Kunde erhält per E-Mail an die im Zuge der Buchung angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung über den Eingang seiner Buchung, entweder als gesonderte, in der Regel automatisierte Eingangsbestätigungsnachricht oder in Verbindung mit den ersten Informationen und/oder Abfragen zum Zwecke der Durchführung der betreffenden Buchung.

3. Produkte, Leistungsinhalt

3.1 STATE bietet auf Futures Canvas grundsätzlich zwei verschiedene Arte von Produkten an:

a. „Lizenzen zur Durchführung eines Wettbewerbs“ umfassen die Berechtigung des betreffenden Kunden zum Betrieb einer von STATE bereitgestellten Wettbewerbsseite auf Futures Canvas und zur Durchführung und Auswertung eines Wettbewerbs mittels dieser nach Maßgabe der diesbezüglichen Bestimmungen dieser AGB (s. insbesondere unter nachfolgender Ziffer 3.2).

b. Die „Expertenvermittlung“ beinhaltet die Vermittlung eines Experten oder einer Expertin (nachfolgend der einfacheren Lesbarkeit halber einheitlich „Experte“ bzw. „Experten“, wobei damit stets sämtliche Geschlechter gemeint sind) zur Beteiligung an einem Wettbewerb des Kunden nach Maßgabe der diesbezüglichen Bestimmungen dieser AGB (s. insbesondere unter nachfolgender Ziffer 3.3).
Die konkreten Eigenschaften der einzelnen Produkte dieser Arten richten sich nach den Angaben, die zum Zeitpunkt ihrer Buchung in den jeweiligen Produktangeboten gemacht wurden, und im Übrigen nach den diesbezüglichen Bestimmungen dieser AGB.

3.2 Aufgrund einer Lizenz zur Durchführung eines Wettbewerbs wird der Kunde berechtigt, zum Zwecke der Durchführung und Auswertung eines Wettbewerbs eine Futures Canvas-Wettbewerbsseite zu betreiben. Soweit bei Buchung einer solchen Lizenz insofern keine abweichenden Angaben gemacht werden, haben die entsprechenden Produkte folgende Eigenschaften und Inhalte:

  • Es wird grundsätzlich zwischen zwei Wettbewerbsphasen differenziert: (1.) die interaktive Umfrage-/Erhebungsphase („1. Phase“) und (2.) die Ideenwettbewerbsphase („2. Phase“). Sofern nicht anderweitig angegeben, können die Kunden zwischen Lizenzen für die Durchführung eines vollständigen, sowohl Phase 1 als auch Phase 2 umfassenden Wettbewerbs wie solchen zur Durchführung lediglich der Phase 1 wählen.
  • Nach Buchung einer Lizenz wird dem Kunden innerhalb eines Werktags zum Zwecke der Durchführung des entsprechenden Wettbewerbs eine Wettbewerbsseite als Unterwebseite auf Futures Canvas erstellt, eingerichtet und per Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemacht. Ist im Einzelfall vereinbart, dass die Bereitstellung der Wettbewerbsseite durch Aufsetzen einer eigenen Webseite des Kunden erfolgen soll, gelten hinsichtlich der Fristen und Termine für die Erstellung, Einrichtung und Bereitstellung der entsprechenden Webseite hiervon abweichend die dazu jeweils getroffenen Vereinbarungen.
    Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit, aus einer diesbezüglich angebotenen Auswahl an Optionen die Form der Zugänglichkeit der Wettbewerbsseite für die Teilnehmenden festzulegen (insbesondere passwortgeschützter Zugang oder offener Zugang per Direktlink ohne Listung auf Futures Canvas; –ein offener Zugang einschließlich Listung auf Futures Canvas bedarf einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall) sowie die Wettbewerbsseite im Rahmen der insofern angebotenen Optionen inhaltlich anzupassen (insbesondere Anpassung/Individualisierung von Texten, Hinzufügen von Links und Einstellen von Bildern und eines Videos zur Einführung bzw. zur Beschreibung und Erläuterung des Wettbewerbs). Ferner kann der Kunde während der Laufzeit der Lizenz die Wettbewerbsseite eigenständig on- wie auch offline stellen.
  • Den Kunden, die eine Lizenz zur Durchführung eines Wettbewerbs erworben haben, bietet STATE ohne eine weitere Vergütung eine Videoberatung zur Unterstützung bei der Einrichtung und Durchführung der Wettbewerbsseite und des Wettbewerbs in dem Umfang an, wie dies zum Zeitpunkt der Buchung in dem jeweiligen Angebot der Lizenz angegeben ist.
  • Eine Lizenz hat, sofern bei der Buchung nicht abweichend angegeben oder anderweitig ausdrücklich vereinbart, eine Laufzeit von einem Monat (s. zu Laufzeiten im Einzelnen auch unter Ziffer 7 dieser AGB) und hat pro Phase ein „Interaktionsvolumen“ von bis zu 100 Beiträgen/Einreichungen und 500 Bewertungen[a] durch die Teilnehmenden.
  • Die Kunden können die Kriterien, nach denen die Teilnehmenden im Rahmen des Wettbewerbs Beiträge der anderen Teilnehmenden bewerten können, festlegen und die Beiträge (nicht Bewertungen) der Teilnehmenden an ihrem Wettbewerb editieren und deren Veröffentlichung auf der Wettbewerbsseite steuern.
  • Alle Beiträge von Teilnehmenden im Rahmen der Phase 1 werden automatisch – mittels der künstlichen Intelligenz („KI“) von „OpenAI“ – kategorisiert. Ferner erhalten die Kunden mittels der KI generierte textliche sowie visuelle Zusammenfassungen aller Beiträge der Teilnehmenden in Phase 1. Die Ergebnisse dieser Auswertung der Teilnehmendenbeiträge durch die KI werden automatisch auf der Wettbewerbsseite zugänglich gemacht und können vom Kunden editiert werden. Ferner erhalten die Kunden einen finalen Bericht/eine finale Zusammenfassung des Wettbewerbs bzw. der diesbezüglichen Teilnehmendenbeiträge, der/die alle eingereichten und veröffentlichten Beiträge zu dem Wettbewerb einschließlich deren Bewertungen sowie, sofern diese angegeben wurden, die Namen der Teilnehmenden enthält und dem Kunden nach Beendigung des Wettbewerbs auf Abruf durch ihn, spätestens jedoch mit Ablauf der betreffenden Lizenz automatisch per E-Mail übermittelt wird.

3.3 Aufgrund der Buchung einer Expertenvermittlung wird den Kunden ein Experte zur Beteiligung an Phase 1 des Wettbewerbs des Kunden vermittelt. Soweit bei der Buchung insofern keine abweichenden Angaben gemacht werden, hat eine solche Expertenvermittlung folgendes zum Inhalt:

  • Der Kunde erhält (in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der entsprechenden Buchung) die Möglichkeit, mittels einem ihm hierzu von STATE übermittelten Abfrageformular die gewünschte Expertise des oder der Experten zu bestimmen. Der Kunde erhält sodann innerhalb einer Woche nach Einreichung dieser Angaben eine darauf basierende Zusammenstellung der Profile der demnach geeigneten Experten, aus der der Kunde abschließend den oder die Experten auswählen kann, der/die sodann nach der nachfolgenden Maßgabe an der Phase 1 des betreffenden Wettbewerbs des Kunden teilnehmen wird bzw. werden.
  • Die aufgrund einer entsprechenden Buchung an den Kunden vermittelten Experten beteiligen sich innerhalb von einer Woche seit ihrer Vermittlung im Umfang von zehn (10) Beiträgen sowie 30 Bewertungen von Beiträgen anderer Teilnehmender an Phase 1 des betreffenden Wettbewerbs des Kunden.

3.4 Die Art und Weise, auf die wir geschuldete Leistungen erbringen, bestimmt sich nach unserem jeweiligen Angebot, das von dem Kunden mit seiner betreffenden Buchung angenommen wurde, und im Übrigen nach den diesbezüglichen Bestimmungen dieser AGB.

3.5 Soweit diesbezüglich nicht schriftlich ausdrückliche abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, schulden wir (über die vereinbarungs- und pflichtgemäße Leistungserbringung hinaus) keinen bestimmten, insbesondere keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg aufseiten des Kunden infolge der Leistungserbringung durch STATE bzw., insbesondere, infolge der Nutzung der im Zuge und infolge der Leistungserbringung von uns vermittelten oder zugänglich gemachten Beiträge, Daten, Zusammenfassungen und Visualisierungen durch den Kunden.

3.6 STATE schuldet hinsichtlich der Erstellung, Einrichtung und Zugänglichmachung der Wettbewerbsseite aufgrund einer entsprechenden Lizenz nicht die Lieferung oder Zugänglichmachung diesbezüglicher (Quell-)Codes oder Dokumentationen.

3.7 In Bezug auf die Vermittlung von Experten schulden wir lediglich die pflichtgemäße (Vor-)Auswahl des oder der Experten, die auf Grundlage der von den Kunden zu dessen bzw. deren gewünschter Expertise gemachten Angaben sowie der uns zur Verfügung gestellten Profile der Experten geeignet erscheinen, und die Vermittlung des oder der von dem Kunden auf Grundlage dieser Vorauswahl ausgewählten Experten als Teilnehmende(r) an dem betreffenden Wettbewerb des Kunden.

3.8 Wir sind berechtigt, uns für die Erfüllung der Leistungspflichten, die uns aufgrund einer Buchung obliegen, dritter Unternehmen und Dienstleister zu bedienen. Insbesondere nehmen wir zum Zwecke der Expertenvermittlung Leistungen unserer Kooperationspartnerin Futures2All GmbH, Betreiberin von „FuturesSpace“, einer weltweiten Gemeinschaft von Zukunftsforschern, in Anspruch und nutzen die API von Open AI um die Sortierung, Einstufung und Generierung der Zusammenfassungen der Beiträge der Teilnehmenden sowie der Visualisierungen solcher Zusammenfassungen durch KI vorzunehmen.

3.9 Stellt der Kunde uns die für die Ausführung einer Buchung benötigten Informationen, Daten oder Inhalte nicht vereinbarungsgemäß zur Verfügung oder erbringt er sonstige vereinbarte und / oder von uns berechtigterweise verlangte Mitwirkungshandlungen nicht, haftet STATE nicht für eventuelle Schäden oder sonstige Nachteile, die sich aus einer hierdurch verursachten Verzögerung der Buchungsausführung ergeben. Eine solche Verzögerung berechtigt uns, die weitere Ausführung der betreffenden Buchung einzustellen oder nach fruchtlosem Ablauf einer dem Kunden zur vereinbarungsgemäßen Vornahme der betreffenden Mitwirkungshandlung gesetzten angemessenen Nachfrist ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag insoweit zu kündigen. Der Anspruch von STATE auf die Vergütung solcher Leistungen, die wir bis dahin gegebenenfalls bereits vereinbarungsgemäß erbracht haben, bleibt hiervon unberührt.

3.10 Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung nicht von uns zu vertreten sind (z. B. Streik, Energieausfall, Unruhen oder behördliche Auflagen und Maßnahmen, deren Ergreifung wir nicht verschuldet haben, allgemeine Störungen der Telekommunikations- und Datennetze, von uns nicht verschuldeter Ausfall von für die Auftragsdurchführung erforderlichen Drittleistungen), sind wir für die Dauer der hierdurch eintretenden Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Fortfall von der Leistungspflicht befreit. Sollte ein Festhalten am Vertrag in diesen Fällen eine unzumutbare Härte für uns darstellen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Nutzungsbedingungen, Verantwortlichkeit des Kunden, Garantie und Freistellung

4.1 Für die Nutzung von Futures Canvas und die im Rahmen dessen angebotenen Produkte von STATE gelten die Nutzungsbedingungen für Futures Canvas, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Website von Futures Canvas unter der Domain https://www.futurescanvas.com/terms-of-use abrufbar und die integrativer Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen dem Kunden und uns sind.

4.2 Die Kunden sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten geheim zu halten, insbesondere nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben oder solchen gegenüber offenzulegen, sowie vor dem Zugriff und der Kenntnisnahme durch unberechtigte Dritte geschützt aufzubewahren.

Sollten unberechtigte Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben oder dem Kunden seine Zugangsdaten abhandengekommen sein, sind wir hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ferner sind wir berechtigt, die Zugangsdaten eines Kunden umgehend zu sperren, sobald der begründete Verdacht besteht, dass diese von unberechtigten Dritten genutzt werden; der betroffene Kunde wird in einem solchen Fall von uns hierüber informiert und bekommt, sofern sich der Verdacht nicht als falsch herausgestellt und der Kunde nicht selbst wissentlich zu der unberechtigten Nutzung seiner Zugangsdaten beigetragen hat, neue Zugangsdaten von uns zugeteilt.

4.3 Die Kunden sind für die Nutzung ihrer Wettbewerbsseite durch sie sowie, in dem Umfang, in dem ihnen diese aufgrund einer Lizenz zur Durchführung eines Wettbewerbs ermöglicht wird, für die inhaltliche Gestaltung ihrer Wettbewerbsseite verantwortlich.
Der jeweilige Kunde ist insbesondere allein dafür verantwortlich, dass eine vereinbarungsgemäße Nutzung und öffentliche Zugänglichmachung der Informationen, Daten und Inhalte, die er zu diesem Zweck an STATE übermittelt, auf der Wettbewerbsseite

a. keine rechtlich geschützten Interessen und Rechte Dritter, insbesondere keine vertraglichen Rechte, keine Persönlichkeits-, Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie keine gewerblichen Schutzrechte, verletzt
und

b. nicht aus anderem Grund, insbesondere wegen eines Verstoßes gegen einschlägige datenschutzrechtliche Regelungen, Regelungen gegen den unlauteren Wettbewerb oder strafrechtliche Vorschriften, rechtswidrig ist,
gleichviel, ob eine solche Nutzung durch STATE, den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte erfolgt.

Der Kunde garantiert uns verschuldensunabhängig die Beachtung und Wahrung der vorstehend genannten Rechte und Vorschriften. Sollten wir entweder infolge der vereinbarungsgemäßen Nutzung solcher Daten, Informationen und Inhalte durch uns und / oder infolge ihrer Nutzung durch den Kunden einschließlich etwaig von ihm beauftragter Dritter wegen der Verletzung solcher Rechte und Vorschriften oder der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit vom Kunden überlassener oder in seine Wettbewerbsseite eingestellte Informationen und Daten in Anspruch genommen werden, ist der Kunde verpflichtet, uns insoweit von jeglicher Haftung freizustellen und uns sämtliche daraus entstehenden Schäden und erforderlichen Kosten einschließlich erforderlicher Rechtsanwaltskosten zu erstatten.

4.4 Sofern er den handelnden Personen willentlich die Nutzung des ihm als Veranstalter des Wettbewerbs zur Verfügung gestellten Zugangs zu seiner Wettbewerbsseite ermöglicht hat, hat der Kunde uns gegenüber die Handlungen zu vertreten, die auf und mittels der Wettbewerbsseite des Kunden unter Nutzung des Zugangs vorgenommen werden.

4.5 Der Kunde hat für die Sicherung solcher Informationen, Daten und Inhalte, die er in seine Wettbewerbsseite einstellt, selbst Sorge zu tragen. Dem Risiko eines Datenverlusts infolge von Systemausfällen oder –eingriffen hat der Kunde durch regelmäßige eigene Datensicherungen vorzubeugen. Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist STATE ist nicht verpflichtet, vom Kunden in seine bzw. eine seiner Wettbewerbsseiten eingestellten Informationen, Daten und Inhalte für einen längeren Zeitraum als einen Monat nach Ablauf der betreffenden Lizenz aufzubewahren bzw. zu speichern.

5. Berechtigung und Verantwortlichkeit des Kunden in Bezug auf die Nutzung und Auswertung von Wettbewerbsbeiträgen

5.1 Die Kunden sollen jeweils berechtigt sein, die Beiträge der Teilnehmenden zu ihren Wettbewerben im Zusammenhang mit dem jeweiligen Wettbewerb nutzen und auswerten zu können, insbesondere in Form ihrer Analyse, Bewertung und zur Erstellung von Berichten, und sie in dieser Form und zu diesen Zwecken auch vervielfältigen, veröffentlichen, öffentlich wiedergeben und kommerziell auswerten zu können.

5.2 Für eine Nutzung der Beiträge der Teilnehmenden über deren Wiedergabe auf der Wettbewerbsseite und im Rahmen des automatisch erstellten Abschlussberichts zu einem Wettbewerb hinaus werden diese, soweit sie den bzw. einen Namen des/der Teilnehmenden und/oder deren bzw. dessen E-Mail-Adresse enthalten, anonymisiert.

5.3 Für die Rechtmäßigkeit einer darüber hinaus gehenden Nutzung der Teilnehmendenbeiträge sowie die Wahrung etwaiger unverzichtbarer, insbesondere urheber- und persönlichkeitsrechtlicher, Rechte der Teilnehmenden in Zusammenhang mit der Nutzung ihrer Beiträge durch die Kunden ist der jeweilige Kunde selbst verantwortlich.

6. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

6.1 Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Buchung in Bezug auf das betreffende Produkt nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise einschließlich der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Die STATE zustehende Vergütung ist grundsätzlich, unbeschadet abweichender Vereinbarungen im Einzelfall, jeweils im Voraus zur Zahlung fällig und nur mittels der dem Kunden im Zuge des jeweiligen Buchungsprozesses angebotenen Zahlungsmethoden zahlbar.

6.3 Der Kunde kommt jeweils in Verzug, wenn und soweit ein geschuldeter und in Rechnung gestellter Vergütungsbetrag nicht innerhalb von zwei (2) Wochen seit ordentlicher Rechnungsstellung auf dem ihm mitgeteilten Konto von STATE gutgeschrieben ist.
Gerät der Kunde länger als fünf (5) Werktage mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, eine etwaige weitere Ausführung der betreffenden Buchung einzustellen und sämtliche Leistungen zurückzubehalten, bis sämtliche fälligen Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber STATE einschließlich etwaiger infolge des Verzugs entstandener Verzugsschäden und -zinsen vollständig ausgeglichen wurden. Uns in einem solchen Fall gegebenenfalls daneben oder darüber hinaus zustehenden Rechte bleiben hiervon unberührt.

6.4 Der Kunde kann gegen Forderungen von STATE mit eigenen Forderungen grundsätzlich nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich bei den Forderungen des Kunden um Zahlungsansprüche handelt, die ihm im Rahmen derselben Buchung, aufgrund derer wir Forderungen gegen ihn geltend machen, infolge einer von uns zu vertretenden Mangelhaftigkeit der von uns erbrachten Leistungen zustehen.

7. Laufzeiten und Beendigung von Lizenzen zur Durchführung eines Wettbewerbs

7.1 Sofern bei der betreffenden Buchung nicht abweichend angegeben, können Kunden für eine Lizenz zur Durchführung eines Wettbewerbs zwischen einer festen Laufzeit und einer unbestimmten Laufzeit der Lizenz wählen, wobei sich die kleinste Laufzeiteinheit stets auf einen Monat beläuft:

  • Lizenzen mit einer festen Laufzeit umfassen eine Laufzeit von einer bestimmten Anzahl von Monaten, die vom Kunden bei der Buchung ausgewählt und mit Abschluss der Buchung verbindlich vereinbart wird.
  • Lizenzen mit einer unbestimmten Laufzeit („Lizenzen im Abonnement“) haben eine feste Mindestlaufzeit von einem Monat und verlängern sich stets um einen weiteren Monat (jeweils „der Verlängerungszeitraum“), sofern sie nicht mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums gekündigt werden.

7.2 Die Laufzeiten der Lizenzen berechnen sich stets gem. §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 und 3 BGB, wobei eine Lizenz an dem Tag beginnt, an dem die betreffende Wettbewerbsseite eingerichtet und dem Kunden durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemacht wurde. D.h.:

  • Eine Lizenz mit einer festen Laufzeit endet mit dem Ablauf desjenigen Tages des letzten gebuchten Monats der festen Laufzeit, welcher durch seine Zahl dem Tag entspricht, an dem die Lizenz begonnen hat, also die betreffende Wettbewerbsseite eingerichtet und dem Kunden durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemacht wurde; Beispiel: aufgrund einer Lizenz, die mit einer festen Laufzeit von drei Monaten gebucht wurde, wird die entsprechende Wettbewerbsseite für den Kunden am 19. Februar eingerichtet und diesem zugänglich gemacht; die Lizenz endet somit mit Ablauf des 19. des dritten auf den Anfangsmonat folgenden Monats, mithin am 19. Mai desselben Jahres.
  • die einmonatige Mindestlaufzeit sowie die jeweiligen einmonatigen Verlängerungszeiträume einer Lizenz im Abonnement enden jeweils mit dem Ablauf desjenigen Tages, welcher durch seine Zahl dem Tag entspricht, an dem die Lizenz begonnen hat, also die betreffende Wettbewerbsseite eingerichtet und dem Kunden durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemacht wurde, sodass eine Kündigung mit Wirkung zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder des aktuellen Verlängerungszeitraums bis zwei Wochen vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder des aktuellen Verlängerungszeitraums erfolgen muss; Beispiel: aufgrund einer Lizenz im Abonnement wird die entsprechende Wettbewerbsseite für den Kunden am 19. Februar eingerichtet und diesem zugänglich gemacht; die Mindestlaufzeit dieser Lizenz endet damit am 19. März desselben Jahres, die einmonatigen Verlängerungszeiträume laufen jeweils am 19. der Folgemonate ab; eine Kündigung der Lizenz mit Wirkung zum Ablauf der Mindestlaufzeit hätte somit bis zum Ablauf des 5. März desselben Jahres, eine solche mit Wirkung zum Ablauf des aktuellen Verlängerungszeitraums bis zum Ablauf des 5. des Monats zu erfolgen, an dessen 19. der Verlängerungszeitraum endet.

7.3 Ein uns oder den Kunden gegebenenfalls zustehendes Recht, eine Lizenz aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, bleibt von vorstehendem unberührt. Ein solcher wichtiger Grund steht uns insbesondere zu, wenn der Kunde gegen die Nutzungsbedingungen (vgl. Ziffer 4.1 dieser AGB) verstößt oder sonstige ihm gemäß dieser AGB obliegenden Pflichten wiederholt oder schwerwiegend verletzt und uns eine Fortsetzung des Vertrages – ggf. bis zum Ablauf der regelmäßigen Kündigungsfrist - aus diesem Grunde nicht zumutbar ist.

7.4 Kündigungen haben stets zumindest in Textform zu erfolgen.

7.5 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt ihres Zugangs bei der jeweils anderen Partei. Dabei gelten E-Mails, die werktags bis 18:00 Uhr an eine E-Mail-Adresse zugestellt werden, die der versendenden Partei zuletzt von der adressierten Partei zum Zwecke der Vertragsdurchführung mitgeteilt wurde, als am selben Tag zugegangen, und E-Mails, die werktags erst nach 18:00 Uhr an eine solche E-Mail-Adresse zugestellt werden, als am Folgetag zugegangen. Sonn- oder feiertags zugestellte oder gemäß vorstehender Regelung als an einem Sonn- oder Feiertag zugegangen geltende E-Mails gelten als am nächsten Werktag zugegangen.

7.6 Mit Ablauf einer Lizenz wird die betreffende Wettbewerbsseite offline genommen, d.h., dass diese ab jenem Zeitpunkt für Dritte nicht mehr zugänglich ist und mittels dieser auch keine Interaktionen mehr stattfinden, insbesondere keine Beiträge oder sonstige Eingaben durch Teilnehmende mehr vorgenommen werden können. Der jeweilige Kunde kann indes noch bis zum Ablauf von einem Monat nach Ablauf der Lizenz mittels der ihm für diese übermittelten Zugangsdaten auf die Wettbewerbsseite und die dort hinterlegten und eingestellten Daten und Inhalte zugreifen.

8. Gewährleistung

8.1 Maßgeblich für die die Mangelfreiheit unserer Leistungen sind allein die Eigenschaften der betreffenden Leistungen und Produkte, die in dem jeweiligen Angebot von STATE bestimmt wurden und, soweit dort diesbezüglich keine besonderen Bestimmungen getroffen sind, die Regelungen dieser AGB, die Bestimmungen hinsichtlich der Art, dem Inhalt und der Qualität der Leistungserbringung durch uns enthaltenen.

8.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software zu erstellen, zu betreiben und einzusetzen, die in jeder Anwendungskombination und unter jeglichen technischen und äußeren Bedingungen fehlerfrei lauffähig ist und die stets vor Eingriffen und / oder Beschädigungen durch Dritte, insbesondere durch gezielte Angriffe durch so genannte „Schadsoftware“, gefeit ist.
Der Kunde erkennt ferner an, dass eine zeitlich und technisch uneingeschränkte Verfügbarkeit von Futures Canvas und der in dessen Rahmen angebotenen Produkte und Leistungen, soweit diese unter Nutzung von Internettechnologie und -infrastruktur erbracht oder in Anspruch genommen werden, einschließlich der Wettbewerbsseite(n) des Kunden, technisch und faktisch nicht realisierbar ist und daher auch nicht gewährleistet werden kann. Insbesondere entzieht sich das Maß der Verfügbarkeit und Funktionsweise des Internets wie auch der Internetzugänge der Kunden und Teilnehmenden unserem Einfluss. Dies umfasst in diesem Umfang auch die Funktionalität und Effektivität sonstiger Dritt-Technologien, die von uns insofern ggf. zur Leistungserbringung eingesetzt werden.
Wir ergreifen dementsprechend die zumutbaren, dem Stand der Technik entsprechenden sowie in angemessenem Verhältnis zum Aufwand stehenden, notwendigen Maßnahmen zur möglichst umfassenden Bereitstellung von Futures Canvas und der dort bzw. in dessen Rahmen angebotenen Produkte, Leistungen und Funktionen. Wir können vor diesem Hintergrund und nach dieser Maßgabe gleichwohl keine Gewähr dafür leisten, dass Futures Canvas und unsere diesbezüglichen Produkte und Leistungen jederzeit und / oder unterbrechungsfrei verfügbar sind und in Anspruch genommen werden können.
Über unvorhergesehene, über einen erheblichen Zeitraum andauernde Systemausfälle werden die Kunden in geeigneter Form informiert. Wartungsarbeiten werden, sofern möglich und zumutbar, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten vorgenommen. Ist das nicht möglich und übersteigen Art und / oder Umfang solcher Wartungsarbeiten ein zumutbares Maß, werden die Kunden rechtzeitig im Vorhinein von uns entsprechend informieren.

8.3 Unbeschadet unserer Verpflichtung zur pflichtgemäßen Leistungserbringung im Übrigen gewährleisten wir nicht die Funktionsfähigkeit und Eigenschaften von Drittsoftware, die vereinbarungsgemäß in unsere Produkte und Leistungserbringung eingebunden wird.

8.4 Wir können lediglich dafür Sorge tragen, dass die Teilnehmenden ihre Einwilligung in die vereinbarungsgemäße Nutzung und Auswertung ihrer Beiträge zu einem Wettbewerb durch den Kunden erklären. Ob im Einzelfall – ungeachtet etwaiger ohnehin vom Kunden zu beachtender unverzichtbarer, insbesondere urheber- und persönlichkeitsrechtlicher, Rechte der Teilnehmenden, vgl. Ziffer 5.3 dieser AGB - gleichwohl Gründe bestehen, die einer vereinbarungsgemäßen Nutzung der Beiträge durch den Kunden entgegenstehen (bspw. Rechte Dritter an Beiträgen eines/einer Teilnehmenden, Willensmängel aufseiten des/der Teilnehmenden und dergleichen), kann von uns weder erkannt noch beeinflusst werden, sodass wir auch nicht gewährleisten können, dass solchen Gründe nicht bestehen und eine vereinbarungsgemäße Nutzung der Beiträge durch die Kunden somit auch stets rechtlich uneingeschränkt möglich ist.

8.5 Soweit eine Leistung von uns in Erfüllung einer mit einer Buchung des Kunden begründeten Verpflichtung zur Herstellung eines konkreten Leistungsergebnisses (bspw. Erstellung, Bereitstellung einer Wettbewerbsseite) erbracht wurde, hat der Kunde das entsprechende Leistungsergebnis nach dessen Ablieferung bzw. Zugänglichmachung (nachfolgend einheitlich „Ablieferung“) unverzüglich auf etwaige Mängel hin zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung des betreffenden Leistungsergebnisses schriftlich uns gegenüber anzuzeigen. Mängel, die erst bei einer sorgfältigen Untersuchung erkennbar sind, sind schriftlich binnen einer (1) Woche nach Ablieferung des betreffenden Leistungsergebnisses zu rügen. Mängel, die auch im Rahmen einer sorgfältigen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung gegenüber STATE schriftlich angezeigt werden. Die Mängelrüge hat eine möglichst detaillierte Beschreibung der festgestellten Mängel zu enthalten, die uns in den Stand setzt, die Mängel durch Nacherfüllung zu beheben.
Durch verspätete Mängelanzeigen geltend gemachte Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, wir hatten bei Ablieferung Kenntnis von dem betreffenden Mangel. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Rüge ist jeweils ihr rechtzeitiger Zugang bei STATE.

8.6 Mängelbeseitigungsansprüche stehen dem Kunden ferner nicht zu bei einer nur unerheblichen Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit und bei einer nur unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der erbrachten Leistung. Gleiches gilt für Mängel, die auf von dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Daten oder Inhalten oder auf Vorgaben des Kunden beruhen.

8.7 Soweit eine Leistung von STATE nach Vorstehendem mangelhaft ist und dem Kunden diesbezügliche Gewährleistungsansprüche zustehen, werden wir die betreffenden Mängel innerhalb angemessener Frist, die regelmäßig zwei (2) Wochen beträgt, durch Nacherfüllung beseitigen.
Sollte eine Mängelbeseitigung fehlschlagen oder ist eine solche unverhältnismäßig teuer oder uns aus anderen Gründen nicht zumutbar, ist der Kunde berechtigt, die bezüglich der betreffenden Leistung vereinbarte Vergütung angemessen zu mindern oder nach den gesetzlichen Regelungen von der betreffenden Buchung zurückzutreten und nach Maßgabe der unter Ziffer 10 dieser AGB getroffenen Regelungen Schadensersatz zu verlangen. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit eines vorherigen Nacherfüllungsverlangens bleiben hiervon unberührt.

8.8 Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres ab Erbringung der betreffenden Leistung bzw., in Bezug auf Lizenzen zur Durchführung eines Wettbewerbs, ab Beendigung der betreffenden Lizenzlaufzeit. Für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels gilt dies nicht, wenn wir grob schuldhaft gehandelt haben oder bei der Leistungserbringung Kenntnis von dem Mangel hatten oder bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit infolge eines solchen Mangels.

9. Vorzeitige Beendigung von Buchungen von Expertenvermittlungen

9.1 Kündigt der Kunde wirksam die Buchung einer Expertenvermittlung, bevor diese vollständig ausgeführt ist, bleiben hiervon unsere Ansprüche auf Zahlung der Vergütung und Erstattung der Aufwendungen grundsätzlich unberührt, die auf die Leistungen und Aufwendungen entfallen, die von uns bis dahin bereits vereinbarungsgemäß in Ausführung der Buchung erbracht und getätigt wurden. Die Kunden werden insofern klarstellend darauf hingewiesen, dass Aufwendungen in diesem Sinne auch im Eingehen von Verbindlichkeiten bestehen können.
Dem Kunden steht es frei, im Einzelfall nachzuweisen, dass uns infolge der vorzeitigen Beendigung der Expertenvermittlung ein geringerer Ausfallschaden entstanden ist oder wir uns weitergehende ersparte Aufwendungen oder sonstige etwaigen Vorteile auf die vorgenannten Ansprüche anzurechnen haben, die uns infolge der vorzeitigen Vertragsbeendigung entstanden sind. Gleichsam steht es uns frei, im Einzelfall einen höheren Ausfallschaden nachzuweisen.

9.2 Das Recht der Parteien, sich in den gesetzlich vorgesehenen Fällen vorzeitig von einer Buchung einer Expertenvermittlung zu lösen, bleibt ebenso unberührt, wie die von Gesetzes wegen zwingend an eine Ausübung eines solchen Rechts geknüpften Rechtsfolgen.

10. Haftung

10.1 STATE haftet aus Vertrag und Delikt
a. für Schäden aufgrund von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz und für solche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit;
b. für Schäden aus der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen durfte (so genannte „wesentliche Vertragspflichten“); insoweit ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Als vertragstypischer vorhersehbarer Schaden wird dabei regelmäßig die einfache Höhe des jeweiligen Buchungswerts (also regelmäßig der für die Ausführung der betreffenden Buchung vereinbarten Vergütung) angesehen. Darüber hinausgehende Haftungsansprüche sind insofern und insoweit ausgeschlossen, insbesondere haftet STATE nicht darüber hinaus für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare sowie unmittelbare Folgeschäden.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen. Wir haften nicht für das Verhalten unseres Erfüllungsgehilfen, wenn es sich bei diesem um den Kunden oder eine vom Kunden mit dieser Funktion eingesetzte Person handelt.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

10.2 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (s. o. unter Ziffer 10.1, lit. b), verjähren kenntnisunabhängig innerhalb von fünf (5) Jahren ab ihrer Entstehung.

10.3 Da der Kunde allein für die Sicherung der Informationen, Daten und Inhalte verantwortlich ist, die er STATE zu Verfügung stellt, haften wir nicht für etwaige Nachteile, die dem Kunden dadurch entstehen, dass solche Informationen, Daten und Inhalte aufseiten von STATE verlustig gehen. Etwaige Gewährleistungspflichten, die uns in einem solchen Fall gemäß den Regelungen dieser AGB aufgrund von Leistungsstörungen obliegen, die ein solcher Verlust gegebenenfalls zur Folge hat, bleiben unberührt.

  1. Datenschutz
    Informationen über die Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten durch STATE sowie darüber, wie STATE deren Schutz sicherstellt und welche Rechte den Betroffenen insofern jeweils zustehen, sind unseren Datenschutzinformationen zu entnehmen, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf Futures Canvas, dort unter der Domain https://futurescanvas.com/de/privacy-policy abrufbar sind.

  2. Schlussbestimmungen

12.1 Erfüllungsort für die aus den Vertragsverhältnissen zwischen uns und den Kunden entstehenden Pflichten ist der Sitz von STATE, der, soweit es sich bei dem betreffenden Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzesbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ebenso alleiniger Gerichtsstand für alle aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen uns und den Kunden entstehenden Streitigkeiten ist.

12.2 Auf die Geschäftsbeziehung zwischen STATE und dem Kunden, insbesondere die zwischen ihnen begründeten Vertrags- und sonstigen Rechtsverhältnisse, sowie etwaige im Zusammenhang mit dieser entstehenden Streitigkeiten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, soweit für die Kunden aufgrund für sie geltender verbraucherschutzrechtlicher gesetzlicher Vorschriften im Land ihres Wohnsitzes keine günstigeren Regelungen gelten.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.

Stand: November 2023